Gesetzklar

VVG 2008 – vvg_2008

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2007-11-23

Inhaltsübersicht –

Teil 1 S1 Allgemeiner Teil auto S1 Kapitel 1 S1 Vorschriften für alle Versicherungszweige auto S1 Abschnitt 1 S2 Allgemeine Vorschriften auto S2 col1 1 13.71* col2 2 86.29* § 1 1 left col1 0 top Vertragstypische Pflichten 1 left col2 0 top § 1a 1 Vertriebstätigkeit des Versicherers 1 § 2 1 left col1…

§ 1 – Vertragstypische Pflichten

§ 1a – Vertriebstätigkeit des Versicherers

(1) Der Versicherer muss bei seiner Vertriebstätigkeit gegenüber Versicherungsnehmern stets ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichem Interesse handeln. Zur Vertriebstätigkeit gehören Beratung, normal Vorbereitung von Versicherungsverträgen einschließlich Vertragsvorschlägen, normal …

§ 2 – Rückwärtsversicherung

§ 3 – Versicherungsschein

§ 4 – Versicherungsschein auf den Inhaber

§ 5 – Abweichender Versicherungsschein

§ 6 – Beratung des Versicherungsnehmers

(1) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtigung eines an…

§ 6a – Einzelheiten der Auskunftserteilung

(1) Der nach § 6 zu erteilende Rat und die Gründe hierfür sind dem Versicherungsnehmer wie folgt zu übermitteln: auf Papier; normal in klarer, genauer und für den Versicherungsnehmer verständlicher Weise; normal in einer Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem das Risiko belegen ist oder in dem die V…

§ 7 – Information des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung

(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung seine Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in einer Rechtsverordnung nach Absatz 2 bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungen …

§ 7a – Querverkäufe

(1) Wird ein Versicherungsprodukt zusammen mit einem Nebenprodukt oder einer Nebendienstleistung, das oder die keine Versicherung ist, als Paket oder als Teil eines Pakets oder derselben Vereinbarung angeboten, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber zu informieren, ob die Bestandteile g…

§ 7b – Information bei Versicherungsanlageprodukten

(1) Bei Produkten, die Versicherungsanlageprodukte im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 17 der Richtlinie (EU) 2016/97 sind, sind dem Versicherungsnehmer angemessene Informationen über den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten und sämtliche Kosten und Gebühren rechtzeitig vor Abschluss des Ver…

§ 7c – Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

(1) Bei einer Beratung zu einem Versicherungsanlageprodukt hat der Versicherer zu erfragen: Kenntnisse und Erfahrungen des Versicherungsnehmers im Anlagebereich in Bezug auf den speziellen Produkttyp oder den speziellen Typ der Dienstleistung, normal die finanziellen Verhältnisse des Versicherungsne…

§ 8 – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu …

§ 9 – Rechtsfolgen des Widerrufs

(1) Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 1 aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen …

§ 10 – Beginn und Ende der Versicherung

§ 11 – Verlängerung, Kündigung

§ 12 – Versicherungsperiode

§ 13 – Änderung von Anschrift und Name

§ 14 – Fälligkeit der Geldleistung

§ 15 – Hemmung der Verjährung

§ 16 – Insolvenz des Versicherers

§ 17 – Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

§ 18 – Abweichende Vereinbarungen

§ 19 – Anzeigepflicht

§ 20 – Vertreter des Versicherungsnehmers

§ 21 – Ausübung der Rechte des Versicherers

§ 22 – Arglistige Täuschung

§ 23 – Gefahrerhöhung

§ 24 – Kündigung wegen Gefahrerhöhung

§ 25 – Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

§ 26 – Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

§ 27 – Unerhebliche Gefahrerhöhung

§ 28 – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

§ 29 – Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

§ 30 – Anzeige des Versicherungsfalles

§ 31 – Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

§ 32 – Abweichende Vereinbarungen

§ 33 – Fälligkeit

(1) Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. (2) Ist die Prämie zuletzt vom Versicherer eingezogen worden, ist der Versicherungsnehmer zur Über…

§ 34 – Zahlung durch Dritte

§ 35 – Aufrechnung durch den Versicherer

§ 36 – Leistungsort

§ 37 – Zahlungsverzug bei Erstprämie

§ 38 – Zahlungsverzug bei Folgeprämie

§ 39 – Vorzeitige Vertragsbeendigung

§ 40 – Kündigung bei Prämienerhöhung

§ 41 – Herabsetzung der Prämie

§ 42 – Abweichende Vereinbarungen

§ 43 – Begriffsbestimmung

§ 44 – Rechte des Versicherten

§ 45 – Rechte des Versicherungsnehmers

§ 46 – Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

§ 47 – Kenntnis und Verhalten des Versicherten

§ 48 – Versicherung für Rechnung „wen es angeht“

§ 49 – Inhalt des Vertrags

(1) Bei einem Versicherungsvertrag, dessen wesentlicher Inhalt die Gewährung einer vorläufigen Deckung durch den Versicherer ist, kann vereinbart werden, dass dem Versicherungsnehmer die Vertragsbestimmungen und die Informationen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 7 Abs.…

§ 50 – Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

§ 51 – Prämienzahlung

§ 52 – Beendigung des Vertrags

§ 53 – Anmeldepflicht

§ 54 – Verletzung der Anmeldepflicht

§ 55 – Einzelpolice

§ 56 – Verletzung der Anzeigepflicht

§ 57 – Gefahränderung

§ 58 – Obliegenheitsverletzung

§ 59 – Begriffsbestimmungen

(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler. Die §§ 1a, 6a, 7a, 7b und 7c gelten für Versicherungsvermittler entsprechend. Versicherungsvermittler ist auch, wer eine Vertriebstätigkeit im Sinne von § 1a Absatz 2 ausführt, ohne dass die Vora…

§ 60 – Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

§ 61 – Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

(1) Der Versicherungsvermittler hat den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und, auch unter Berücksichtig…

§ 62 – Zeitpunkt und Form der Information

§ 63 – Schadensersatzpflicht

§ 64 – Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

§ 65 – Großrisiken

Die §§ 60 bis 63 gelten nicht für die Vermittlung von Versicherungsverträgen über Großrisiken im Sinn des § 210 Absatz 2.…

§ 66 – Sonstige Ausnahmen

§ 1a Absatz 2, die §§ 6a, 7b, 7c, 60 bis 64, 69 Absatz 2 und § 214 gelten nicht für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Absatz 8 Nummer 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit haben dem Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrags Information…

§ 67 – Abweichende Vereinbarungen

§ 68 – Versicherungsberater

§ 69 – Gesetzliche Vollmacht

§ 70 – Kenntnis des Versicherungsvertreters

§ 71 – Abschlussvollmacht

§ 72 – Beschränkung der Vertretungsmacht

§ 73 – Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

§ 74 – Überversicherung

§ 75 – Unterversicherung

§ 76 – Taxe

§ 77 – Mehrere Versicherer

§ 78 – Haftung bei Mehrfachversicherung

(1) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären,…

§ 79 – Beseitigung der Mehrfachversicherung

§ 80 – Fehlendes versichertes Interesse

§ 81 – Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 82 – Abwendung und Minderung des Schadens

§ 83 – Aufwendungsersatz

§ 84 – Sachverständigenverfahren

§ 85 – Schadensermittlungskosten

§ 86 – Übergang von Ersatzansprüchen

§ 87 – Abweichende Vereinbarungen

Von den §§ 74, 78 Absatz 4, den §§ 80, 82 bis 84 Abs. 1 Satz 1 und § 86 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.…

§ 88 – Versicherungswert

§ 89 – Versicherung für Inbegriff von Sachen

§ 90 – Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 91 – Verzinsung der Entschädigung

§ 92 – Kündigung nach Versicherungsfall

§ 93 – Wiederherstellungsklausel

§ 94 – Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

§ 95 – Veräußerung der versicherten Sache

§ 96 – Kündigung nach Veräußerung

§ 97 – Anzeige der Veräußerung

§ 98 – Schutz des Erwerbers

§ 99 – Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

§ 100 – Leistung des Versicherers

§ 101 – Kosten des Rechtsschutzes

§ 102 – Betriebshaftpflichtversicherung

§ 103 – Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 104 – Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

§ 105 – Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

§ 106 – Fälligkeit der Versicherungsleistung

§ 107 – Rentenanspruch

§ 108 – Verfügung über den Freistellungsanspruch

§ 109 – Mehrere Geschädigte

§ 110 – Insolvenz des Versicherungsnehmers

§ 111 – Kündigung nach Versicherungsfall

§ 112 – Abweichende Vereinbarungen

§ 113 – Pflichtversicherung

§ 114 – Umfang des Versicherungsschutzes

(1) Die Mindestversicherungssumme beträgt bei einer Pflichtversicherung, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, 250.000 Euro je Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. (2) Der Versicherungsvertrag kann Inhalt und Umfang der P…

§ 115 – Direktanspruch

(1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen, wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes oder nach § 3 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes bestehenden Versicherungspflich…

§ 116 – Gesamtschuldner

§ 117 – Leistungspflicht gegenüber Dritten

(1) Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen. (2) Ein Umstand, der das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses zur Folge hat, w…

§ 118 – Rangfolge mehrerer Ansprüche

§ 119 – Obliegenheiten des Dritten

(1) Der Dritte hat ein Schadensereignis, aus dem er einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer oder nach § 115 Abs. 1 gegen den Versicherer herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem Schadensereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform anzuzeigen; zur Fristwahrung …

§ 120 – Obliegenheitsverletzung des Dritten

§ 121 – Aufrechnung gegenüber Dritten

§ 122 – Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

§ 123 – Rückgriff bei mehreren Versicherten

§ 124 – Rechtskrafterstreckung

(1) Soweit durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspruch auf Ersatz des Schadens nicht zusteht, wirkt das Urteil, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherer ergeht, auch zugunsten des Versicherungsnehmers, wenn es zwischen dem Dritten und dem Versicherungsnehmer…

§ 125 – Leistung des Versicherers

§ 126 – Schadensabwicklungsunternehmen

§ 127 – Freie Anwaltswahl

§ 128 – Gutachterverfahren

§ 129 – Abweichende Vereinbarungen

§ 130 – Umfang der Gefahrtragung

§ 131 – Verletzung der Anzeigepflicht

§ 132 – Gefahränderung

§ 133 – Vertragswidrige Beförderung

§ 134 – Ungeeignete Beförderungsmittel

§ 135 – Aufwendungsersatz

§ 136 – Versicherungswert

§ 137 – Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 138 – Haftungsausschluss bei Schiffen

§ 139 – Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

§ 140 – Veräußerung des versicherten Schiffes

§ 141 – Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

§ 142 – Anzeigen an Hypothekengläubiger

§ 143 – Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

§ 144 – Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 145 – Übergang der Hypothek

§ 146 – Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

§ 147 – Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

§ 148 – Andere Grundpfandrechte

§ 149 – Eigentümergrundpfandrechte

§ 150 – Versicherte Person

(1) Die Lebensversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. (2) Wird die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen genommen und übersteigt die vereinbarte Leistung den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist zur Wirksamkeit des Vertrags …

§ 151 – Ärztliche Untersuchung

§ 152 – Widerruf des Versicherungsnehmers

§ 153 – Überschussbeteiligung

(1) Dem Versicherungsnehmer steht eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung) zu, es sei denn, die Überschussbeteiligung ist durch ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen; die Überschussbeteiligung kann nur insgesamt ausgeschlossen werden. (2) Der Versi…

§ 154 – Modellrechnung

(1) Macht der Versicherer im Zusammenhang mit dem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung bezifferte Angaben zur Höhe von möglichen Leistungen über die vertraglich garantierten Leistungen hinaus, hat er dem Versicherungsnehmer eine Modellrechnung zu übermitteln, bei der die mögliche Abla…

§ 155 – Standmitteilung

(1) Bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer jährlich in Textform über den aktuellen Stand seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. Dabei hat er mitzuteilen, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist. Im…

§ 156 – Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

§ 157 – Unrichtige Altersangabe

§ 158 – Gefahränderung

§ 159 – Bezugsberechtigung

§ 160 – Auslegung der Bezugsberechtigung

§ 161 – Selbsttötung

§ 162 – Tötung durch Leistungsberechtigten

§ 163 – Prämien- und Leistungsänderung

§ 164 – Bedingungsanpassung

§ 165 – Prämienfreie Versicherung

§ 166 – Kündigung des Versicherers

§ 167 – Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

§ 168 – Kündigung des Versicherungsnehmers

(1) Sind laufende Prämien zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. (2) Bei einer Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewi…

§ 169 – Rückkaufswert

(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen. (…

§ 170 – Eintrittsrecht

§ 171 – Abweichende Vereinbarungen

§ 172 – Leistung des Versicherers

§ 173 – Anerkenntnis

§ 174 – Leistungsfreiheit

§ 175 – Abweichende Vereinbarungen

§ 176 – Anzuwendende Vorschriften

§ 177 – Ähnliche Versicherungsverträge

§ 178 – Leistung des Versicherers

§ 179 – Versicherte Person

§ 180 – Invalidität

§ 181 – Gefahrerhöhung

§ 182 – Mitwirkende Ursachen

§ 183 – Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 184 – Abwendung und Minderung des Schadens

§ 185 – Bezugsberechtigung

§ 186 – Hinweispflicht des Versicherers

§ 187 – Anerkenntnis

§ 188 – Neubemessung der Invalidität

§ 189 – Sachverständigenverfahren, Schadensermittlungskosten

§ 190 – Pflichtversicherung

§ 191 – Abweichende Vereinbarungen

§ 192 – Vertragstypische Leistungen des Versicherers

(1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen einschließlich solcher bei Schwangerschaft und Entbindung sowie für a…

§ 193 – Versicherte Person; Versicherungspflicht

(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung s…

§ 194 – Anzuwendende Vorschriften

(1) Soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird, sind die §§ 74 bis 80 und 82 bis 87 anzuwenden. Die §§ 23 bis 27 und 29 sind auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden. § 19 Abs. 4 ist auf die Krankenversicherung nicht anzuwenden, wenn der Versicherun…

§ 195 – Versicherungsdauer

(1) Die Krankenversicherung, die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- oder Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann (substitutive Krankenversicherung), ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und der §§ 196 und 199 unbefristet. Wird die nicht substitut…

§ 196 – Befristung der Krankentagegeldversicherung

(1) Bei der Krankentagegeldversicherung kann vereinbart werden, dass die Versicherung mit Vollendung des 65. Lebensjahres der versicherten Person endet. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall vom Versicherer verlangen, dass dieser den Antrag auf Abschluss einer mit Vollendung des 65. Lebensjahr…

§ 197 – Wartezeiten

(1) Soweit Wartezeiten vereinbart werden, dürfen diese in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung als allgemeine Wartezeit drei Monate und als besondere Wartezeit für Entbindung, Krankentagegeld nach § 192 Absatz 5 Satz 2, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersat…

§ 198 – Kindernachversicherung

(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der …

§ 199 – Beihilfeempfänger

(1) Bei der Krankheitskostenversicherung einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes kann vereinbart werden, dass sie mit der Versetzung der versicherten Person in den Ruhestand im Umfang der Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes endet. (2) Ände…

§ 200 – Bereicherungsverbot

Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.…

§ 201 – Herbeiführung des Versicherungsfalles

Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person vorsätzlich die Krankheit oder den Unfall bei sich selbst herbeiführt.…

§ 202 – Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

Der Versicherer ist verpflichtet, auf Verlangen des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person Auskunft über und Einsicht in Gutachten oder Stellungnahmen zu geben, die er bei der Prüfung seiner Leistungspflicht über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung eingeholt hat. Wenn der Aus…

§ 203 – Prämien- und Bedingungsanpassung

(1) Bei einer Krankenversicherung, bei der die Prämie nach Art der Lebensversicherung berechnet wird, kann der Versicherer nur die entsprechend den technischen Berechnungsgrundlagen nach den §§ 146, 149, 150 in Verbindung mit § 160 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu berechnende Prämie verlangen. …

§ 204 – Tarifwechsel

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistung…

§ 205 – Kündigung des Versicherungsnehmers

(1) Vorbehaltlich einer vereinbarten Mindestversicherungsdauer bei der Krankheitskosten- und bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherungsnehmer ein Krankenversicherungsverhältnis, das für die Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen ist, zum Ende des ersten Jahres oder jedes darau…

§ 206 – Kündigung des Versicherers

(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-, Krankentagegeld- und einer Pflegekrankenversicherung durch den Versicherer ausgesc…

§ 207 – Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

(1) Endet das Versicherungsverhältnis durch den Tod des Versicherungsnehmers, sind die versicherten Personen berechtigt, binnen zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers zu erklären. (2) Kündig…

§ 208 – Abweichende Vereinbarungen

Von § 192 Absatz 5 Satz 2 und den §§ 194 bis 199 und 201 bis 207 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person abgewichen werden. Für die Kündigung des Versicherungsnehmers nach § 205 kann die Schrift oder die Textform vereinbart werden.…

§ 209 – Rückversicherung, Seeversicherung

§ 210 – Großrisiken, laufende Versicherung

(1) Die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz sind auf Großrisiken und auf laufende Versicherungen nicht anzuwenden. (2) Großrisiken im Sinne dieser Vorschrift sind: Risiken der unter den Nummern 4 bis 7, 10 Buchstabe b sowie den Nummern 11 und 12 der Anlage 1 zum Versicherungsaufsi…

§ 210a – Elektronische Transportversicherungspolice

Der Urkunde nach § 4 oder § 55 gleichgestellt ist eine elektronische Transportversicherungspolice nach § 365a des Handelsgesetzbuchs.…

§ 211 – Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

(1) Die §§ 37, 38, 165, 166, 168 und 169 sind, soweit mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichende Bestimmungen getroffen sind, nicht anzuwenden auf Versicherungen bei Pensionskassen im Sinn des § 233 Absatz 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, …

§ 212 – Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit

§ 213 – Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

§ 214 – Schlichtungsstelle

(1) Das Bundesamt für Justiz kann privatrechtlich organisierte Einrichtungen als Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkennen, normal zwischen Versicherungsvermittlern oder…

§ 215 – Gerichtsstand

§ 216 – Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Ist ein Versicherungsvertrag mit den bei Lloyd´s vereinigten Einzelversicherern nicht über eine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeschlossen worden und ist ein inländischer Gerichtsstand gegeben, so können Ansprüche daraus gegen den bevollmächtigten Unterzeichner des im Versicherun…

Anlage – (zu § 8 Absatz 4 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung

(Fundstelle: BGBl I 2021, 1687 – 1690, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle justify col1 7* justify col2 5* justify col3 153* Widerrufsbelehrung 1 center col3 col1 0 Abschnitt 1 Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise 1 center col3 col1 0 Widerrufsrecht 1 center col…